joerni schrieb:
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> Der Abschnitt Singen - Schaffhausen ist zwar (teilweise) eine Strecke in der Schweiz,
> sie ist aber eine deutsche Strecke, wie Beschilderung und Signale deutlich werden lassen.
Letzteres steht ja auch ausser Frage, die Strecke gehört der DB und wird nach DB-Vorschriften betrieben. Trotzdem liegt die Strecke in der Schweiz, sie wird aufgrund einer schweizer Konzession betrieben und die Aufsichtsbehörde ist das schweizer BAV, das EBA hat dort nichts zu melden. Das BAV muss auch die DB-Bestimmungen genehmigen, in diesem Fall aber wirklich "muss".
Umgekehrt gibt es das gleiche, was zum Beispiel der Grund ist, warum noch keine Museumszüge nach Rielasingen (Strecke Etzwilen-Singen) fahren, auch wenn es eine schweizer Strecke ist und nach schweizer Vorschriften betrieben wird (wurde), fehlt die Konzession für den deutschen Abschnitt, diese liegt nur von der Schweiz vor und somit nur für den Abschnitt Etzwilen-Landesgrenze. Landesgrenze-Rielasingen-Singen sind schon immer die deutschen Behörden zuständig, und in Stuttgart lässt man sich Zeit bzw. weiss nicht so recht, was man tun soll.
Florian
1-mal bearbeitet. Zuletzt am 12.06.08 16:55.