WikipediaLaut Geschäftsbestimmungen erlischt 5 Minuten vor Abfahrt des Zugs der Anspruch auf einen Fahrschein.
Stellt sich jemand mindestens 6 Minuten zuvor in eine Warteschlange, so dürfte der betreffende Zug nicht abfahren
ODER ABER:Steigt diese Person ohne Ticket ein, so darf keine Gebühr erhoben werden, denn:
Die Eisenbahn müsste beweisen, dass die Warteschlange nicht existiert hat!Also, wer hat Rechtsschutz?! ;-) Würde mich zu gerne freuen, den Herrn Z. mal damit zu konfrontieren.
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Gruß Maggus
FDH-Spotter