Hallo,
ein zu langer Güterzug kann nicht sein, da Züge maximal so lange sein dürfen, wie der kürzeste Kreuzungsbahnhof. Ein Fehlleitung schließe ich auch fast aus, da der Lokführer ja aus dem Fahrplan ja weiß, welche Strecke er befahren muss. Bei einer Fehlleitung muss er sofort anhalten und den Fahrdienstleiter verständigen.
Im RIS steht nur, dass der Zug ausgefallen ist.
Grüße,
diezge