Weichen ohne jeglichen Spitzenverschluss können durch das "Auffahren" umgestellt werden. Für solche Weichen gilt aber die betriebliche Vorschrift, dass das Stellgewicht beim befahren gegen die Spitze durch einen Weichenbediener niedergedrückt werden muss. Damit ist das geschilderte Verfahren zur Abwicklung von Kreuzungen an unbesetzten Betriebsstellen so nicht zulässig.
Da ein manuelles sichern beim befahren gegen die Spitze ( mit Ausnahme weniger Museumsbahnen, Schmalspurbahnen und Weichen in untergeordneten Gleisanlagen) längst nicht mehr zeitgemäß ist und einer ferngestellten Bedienung entgegensteht, werden die oben genannten Spitzenverschlüsse eingebaut. Der gängigste ist der Klammerspitzenverschluss. Dieser ist so konstruiert, dass beim Aufschneiden der Weiche diese keinen (wesentlichen) Schaden nimmt und kein Umstellen erfolgt.
Um auf Nebenbahnen und Straßenbahnen auch Kreuzungen an unbesetzten Betriebsstellen zu ermöglichen, kommen Rückfallweichen zum Einsatz. Diese fallen wie der Name sagt, nach dem Aufschneiden in die Grundstellung zurück ( wie bei manchen Modellbahnen). Hierfür gelten dann gesonderte Betriebsvorschriften und es kommen die notwendigen Signalisierungen zur Anwendung.
Ich hoffe diese Antwort reicht so aus.