Noch etwas zu diesem diskussionswürdigen Thema (!):
Die Auseinandersetzung mit dem Landwirt, der die 1,5m dicke Kranplatte wieder entfernt bekommen muß, zählt dann immer noch geringer als ein Eingriff in den Naturschutz über vielleicht 20-30m Uferverlauf?
Das sagt einiges über unsere Bürokratie. Dabei müßte doch in diesem Bereich Oberschwabens ganz andere Erschließung möglich sein - wie in Bayern und vielleicht nicht gerade wie bei uns im (wiesengeschützten) Allgäu.....
Danke für die vielseitigen Meinungen!