> Meine Absicht: Ich habe etwas gefunden, dass man
> z.B. uneinsichtigen Kontrolleuren entgegenstrecken
> kann. Dass man etwas (juristisch) in der Hand hat,
> das meine ich.
Naja, zeig ihm dein Ausdruck und er zeigt dir das hier (Auszug aus den BODO-Tarifbestimmungen):
"Kein Fahrscheinverkauf im Zug
Vor Antritt der Fahrt muss ein Fahrschein gelöst werden.
Im Zug kann kein bodo-Fahrschein gelöst werden.
Bei Störung des Fahrscheinautomaten oder wenn keine Fahrkartenausgabe am Einstiegsbahnhof vorhanden ist, melden Sie sich bitte unaufgefordert beim Zugbegleiter oder beim Triebfahrzeugführer, ansonsten wird bei einer Kontrolle das erhöhte Beförderungsentgelt von 40 Euro fällig."
Du kannst solche Urteile von z.B. ´79 halt nicht auf heute übertragen, da damals noch Fahrscheinverkauf im Zug stattfand...
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Viele Grüße,
kbs753
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