Willkommen! Anmelden Ein neues Profil erzeugen
Themenübersicht Neueste Beiträge Neues Thema Suche Webcams


BODO-Tarif §4.5.1

> Da wird
> hoffentlich vermerkt sein, ob Du eine solche
> Fahrkarte lediglich zwischen Wohn- und
> Ausbildungsort verwenden darfst.

4.5.1 Schülermonatskarten und Stadtverkehrs-Schülerwochenkarten
Monatskarten und Stadtverkehrs-Schülerwochenkarten für Schüler, Auszubildende
und Studenten werden ausgegeben:
1. an schulpflichtige Personen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres
2. nach Vollendung des 15. Lebensjahres für
a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter
privater
- allgemeinbildender Schulen,
- berufsbildender Schulen,
- Einrichtungen des zweiten Bildungsweges,
- Hochschulen, Akademien, mit Ausnahme der Verwaltungsakademien,
Volkshochschulen und Landvolkshochschulen;
b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht
unter a) fallen besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen
oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern
der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist;
c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der
Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Hauptschul- oder
Realschulabschlusses besuchen;
d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes
oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 19
des Berufsbildungsgesetzes stehen sowie Personen, die in einer Einrichtung
außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 40 Abs. 3 des
Berufsbildungsgesetzes, § 37 Abs. 3 der Handwerksordnung ausgebildet
werden;
e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen;
f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder
Volontariats vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte
Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach dem für Ausbildung
und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist, während der Zeit der
Ableistung dieses Praktikums oder Volontariats;
Seite 22
bodo2207
g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und
Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für
die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst
erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrkostenersatz von der Verwaltung
erhalten;
h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder vergleichbaren sozialen
Diensten bzw. einem freiwilligen ökologischen Jahr.
Zivildienstleistende sind von dieser Regelung ausgeschlossen; auch
Angehörige der Bundeswehr erhalten keine Schülermonatskarte.
Die Berechtigung zum Erwerb von Schülermonatskarten ist in den Fällen der Ziffer 2.
a) - g) durch Vorlage eines gültigen Schülerausweises, einer
Immatrikulationsbescheinigung, einer Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes und
in den Fällen der Ziffer 2. h) durch Vorlage einer Bescheinigung des Trägers der
jeweiligen sozialen bzw. ökologischen Dienste nachzuweisen. In den
Bescheinigungen ist zu bestätigen, dass die Voraussetzungen der Ziffer 2 geprüft
wurden und erfüllt sind. Die Bescheinigungen gelten längstens ein Jahr. Die
Schülerausweise sind für jedes Schuljahr gültig zu schreiben. Die Nachweise sind
Bestandteil des Fahrausweises. Sie sind bei Fahrausweiskontrollen stets zusammen
mit der Schülermonatskarte vorzuzeigen.
Die in Ziffer 1 genannten Personen haben auf Verlangen nachzuweisen, dass sie das
15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Schülermonatskarten werden nur für die Zonen ausgegeben, in denen Fahrten im
Schul- bzw. Ausbildungsverkehr notwendig sind.
Schülermonatskarten gelten für den angegebenen Kalendermonat und darüber
hinaus bis zum 1. Werktag des Folgemonats 12.00 Uhr. Ist dieser Werktag ein
Samstag, so gelten sie bis zum nächstfolgenden Werktag 12.00 Uhr.
In den Zügen der Eisenbahnunternehmen berechtigen Schülermonatskarten nur zur
Fahrt in der 2. Klasse. Der Übergang in die 1. Klasse ist nicht gestattet.
Schülermonatskarten sind nicht übertragbar und müssen vom Inhaber eigenhändig
und unauslöschlich unterschrieben sein.
Abhanden gekommene Schülermonatskarten werden nicht ersetzt.
Jede Schülermonatskarte berechtigt ab 13.30 Uhr sowie an schulfreien Tagen
(Samstage, Sonntage, gesetzliche Feiertage und Ferientage) ganztägig bis
Betriebsschluss zu Fahrten im gesamten bodo-Verbundraum.


=>Ich erkenn da leider nirgends den zwingenden Bezug des Wohnorts...was meint ihr?

-----------------------------------------------------------------------
Viele Grüße,
kbs753


-----------------------------------------------------------------------
ThemaAutorKlicksDatum/Zeit

Nachtrag: Juristische Sicht der 40er in D

maggus71217. Juli 2008 21:23

haben die Ferien schon angefangen? (o.w.T.)

Olli76117. Juli 2008 21:58

Was willst du uns eigentlich sagen? (o.w.T.)

Tf MLI-TU48617. Juli 2008 21:59

Re: Was willst du uns eigentlich sagen?

maggus58217. Juli 2008 22:05

Re: Was willst du uns eigentlich sagen?

Tf MLI-TU65917. Juli 2008 22:24

Sammelantwort

maggus61618. Juli 2008 12:01

Was hast na da für einen komischen Fahrschein?

Franz Reich59018. Juli 2008 14:26

Re: Was hast na da für einen komischen Fahrschein?

maggus86218. Juli 2008 16:38

Na also...

Felix54218. Juli 2008 16:54

BODO-Tarif §4.5.1

kbs75356718. Juli 2008 23:39

gibt's leider doch...

maggus70819. Juli 2008 14:23

Re: Was willst du uns eigentlich sagen?

Felix61217. Juli 2008 22:29

Re: Was willst du uns eigentlich sagen?

MartinKBS75154317. Juli 2008 22:41

Und eigentlich wollen wir doch das die Bahn Geld einnimmt sonst brauchen die Züge nicht mehr Fahren!!! (o.w.T.)

v32067217. Juli 2008 22:47

Da wirst du wenig Erfolg haben!

kbs75368417. Juli 2008 23:47

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

diezge50121. Juli 2008 19:57

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

Felix69822. Juli 2008 19:01

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

maggus51923. Juli 2008 12:22

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

Franz Reich62423. Juli 2008 12:28

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

diezge55323. Juli 2008 15:22

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

maggus57923. Juli 2008 16:25

Re: Da wirst du wenig Erfolg haben!

Olli47423. Juli 2008 19:00



In diesem Forum dürfen leider nur registrierte Teilnehmer schreiben.

Klicke hier, um Dich einzuloggen