... da ist ja der "Lokalbezug", geht doch ;-) Zur Lösung Deines Problems würde ich mich in erster Linie an den bodo-Tarif halten. Da wird hoffentlich vermerkt sein, ob Du eine solche Fahrkarte lediglich zwischen Wohn- und Ausbildungsort verwenden darfst. Und zudem, ob Du diese ortsbezogenen Angaben nur beim Kauf der Fahrkarte machen musst - oder auch bei jeder Kontrolle.
In München (MVV-Ausbildungstarif) ist es zumindest so, dass Dir die Fahrkarte nur unter genauem Nachweis des Wohn- und Ausbildungsortes ausgestellt wird. Das war's dann aber auch.
Gruß
Felix