Freibrief nicht, denn wie man dem Zitat entnehmen kann, ist es verfassungswidrig, in diesem Fall "den Vergesslichen und den Unwissenden", mit dem "vorsätzlichen Schwarzfahrer" gleichzustellen => alle müssen 40€ abdrücken. Zudem das Übermaß.... aber ich muss das nicht noch mal zitieren...
Ich selbst bin auch ein Geschädigter dieser einen gewissen Person... (mit Fahrschein wohlgemerkt, den die DB-Kollegen bei einer anderen Fahrt akzeptierten)
Was man auf heute übertragen kann, ist z.B. die 5 Minuten-Regelung mit ihren Konsequenzen. Die findet ihr im Ausgangsbeitrag.
Sonst wiederhole ich mich immer wieder.
Nu aber genug
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Gruß Maggus
FDH-Spotter