Kann man / würdest Du einem Japaner/Amerikaner, whatever... einen 40er ausstellen, nur weil er kein Deutsch kann und "kein Fahrkartenverkauf im Zug" nicht versteht?
Deutsch ist nicht so verbreitet, wie englisch. Die Raucherzonen sind in DE und EN gekennzeichnet. Aber nicht die nicht-FK-Verkauf-im-Zug-Schilder.
Inwiefern ist die Firma in Baden Baden im Ausland inkassoberechtigt? Will sagen: Muss es den Japaner kümmern, einen 40er bekommen zu haben?
Funktioniert das so, wie bei Strafzetteln im Ausland? Als Deutscher muss man nur Österreichische Knöllchen bezahlen (hier existiert ein Inkassoabkommen), sonst ist es egal. Allderdings sollte man sich hüten, nochmals in diese Länder einzureisen...
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Gruß Maggus
FDH-Spotter